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   VGH Hessen, 22.02.1995 - 1 UE 1660/91   

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https://dejure.org/1995,6022
VGH Hessen, 22.02.1995 - 1 UE 1660/91 (https://dejure.org/1995,6022)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.02.1995 - 1 UE 1660/91 (https://dejure.org/1995,6022)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 1 UE 1660/91 (https://dejure.org/1995,6022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44a BRRG
    Keine obligatorische Teilzeitbeschäftigung für neu eingestellte Beamte, sondern Wahlmöglichkeit bzw Freiwilligkeit der Teilzeittätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.1995 - 1 UE 1660/91
    Das Verwaltungsgericht hat mit Verfügung des Berichterstatters vom 5. Februar 1991 das Verfahren gemäß § 75 Satz 3 VwGO bis zum 15. März 1991 ausgesetzt, um dem Regierungspräsidenten Gelegenheit zu geben, eine vollständige, alle Gesichtspunkte und damit auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - berücksichtigende Ermessensentscheidung über den Antrag des Klägers vom 22. Juli 1988 zu treffen.

    Eine Teilzeitbeschäftigung von Beamten gegen ihren Willen greift unvertretbar in die grundgesetzlich geschützten Rechte und Pflichten der Beamten ein (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG), und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Einsatz ihrer gesamten Arbeitskraft für den Dienstherrn als auch hinsichtlich des Anspruchs auf Gewährung vollen, amtsangemessenen Unterhalts (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, NVwZ 1989, 969, 970).

    Zwar trifft es zu, daß durch den Haushaltsplan oder einen Stellenbesetzungsplan Ansprüche und Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben werden, weil der Plan außerhalb des Organbereichs von Landtag und Landesregierung keine Rechtswirkung entfaltet (§ 3 Abs. 2 Hessische Landeshaushaltsordnung - LHO - vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 a.a.O., NVwZ 1989, 971).

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.1995 - 1 UE 1660/91
    Die Rücknahme rechtswidriger belastender Verwaltungsakte liegt nach § 48 Abs. 1 Satz 1 HVwVfG im Ermessen der Behörde, die bei ihrer Entscheidung zwischen dem Gebot der Rechtssicherheit und dem Gedanken der materiellen Gerechtigkeit abzuwägen hat; beide Prinzipien sind grundsätzlich gleichwertig (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974, BVerwGE 44, 333, 336 m.w.N.; Urteil des Senats vom 14. September 1994 - 1 UE 3835/88 -), sofern dem anzuwendenden materiellen Recht nicht ausdrücklich eine andere gesetzliche Wertung zu entnehmen ist.

    Demgegenüber kann der Kläger sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die vorübergehende Aufrechterhaltung der Teilzeitbeschäftigung des Klägers bis zum 31. Januar 1990 schlechthin unerträglich gewesen wäre oder Umstände vorgelegen hätten, die ein zeitlich begrenztes Festhalten am Erstbescheid als Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen ließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1967, DVBl. 1967, 918, 919 sowie vom 30. Januar 1974 a.a.O., BVerwGE 44, 337; Beschluß vom 22. Oktober 1984, NVwZ 1985, 265).

  • VGH Hessen, 14.09.1994 - 1 UE 3835/88

    Beamtenversorgung: rechtswidrige Anrechnung von Altersgeld für Landwirte -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.1995 - 1 UE 1660/91
    Die Rücknahme rechtswidriger belastender Verwaltungsakte liegt nach § 48 Abs. 1 Satz 1 HVwVfG im Ermessen der Behörde, die bei ihrer Entscheidung zwischen dem Gebot der Rechtssicherheit und dem Gedanken der materiellen Gerechtigkeit abzuwägen hat; beide Prinzipien sind grundsätzlich gleichwertig (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974, BVerwGE 44, 333, 336 m.w.N.; Urteil des Senats vom 14. September 1994 - 1 UE 3835/88 -), sofern dem anzuwendenden materiellen Recht nicht ausdrücklich eine andere gesetzliche Wertung zu entnehmen ist.

    Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 hat sich die Rechtslage jedoch nicht geändert, da ein Gerichtsurteil das geltende Recht grundsätzlich nur anwendet, ohne es zu verändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1970, BVerwGE 35, 234, 237; Urteil des Senats vom 14. September 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.1995 - 1 UE 1660/91
    Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 hat sich die Rechtslage jedoch nicht geändert, da ein Gerichtsurteil das geltende Recht grundsätzlich nur anwendet, ohne es zu verändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1970, BVerwGE 35, 234, 237; Urteil des Senats vom 14. September 1994 a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

    Insonderheit verstößt dieses Vorgehen nicht gegen das aus dem hergebrachten Grundsatz der hauptberuflichen, vollen Dienstleistungspflicht des Richters herzuleitende Verbot, eine vorhandene ganze (Beförderungs-)Stelle nur in Teilzeitform, aufgeteilt in zwei Teilzeitstellen zu 50 v.H., zu besetzen (vgl. insoweit z.B. die zur Einstellung eines Beamten ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, DÖD 1990, S. 41 f., und des HessVGH vom 22. Februar 1995 - 1 UE 1660/91 -, DÖD 1996, S. 216 f.).
  • VG Köln, 12.08.2022 - 16 K 1916/20

    AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klagen auf Bundesförderung für die Jahre 2018 -

    Ähnlich Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 UE 1660/91 -, Rn. 34, juris hinsichtlich der Verpflichtung eines Dienstherrn, auf die Schaffung von Planstellen hinzuwirken; vgl. auch Huck/Müller/Müller, 3. Aufl. 2020, VwVfG § 40 Rn. 13.
  • VG Frankfurt/Main, 09.11.1998 - 9 E 2851/98

    Lehrer - Teilzeit nicht erzwingbar

    In der Rechtsprechung wird jedenfalls die Auffassung vertreten, daß eine arbeitsmarktpolitische Teilzeitbeschäftigung allenfalls dann mit dem Grundsatz der Hauptberuflichkeit vereinbar sei, wenn die Beschränkung der Arbeitszeit auf einen im Verhältnis zum Dienstherrn freiwillig gestellten Antrag des Betroffenen zurückgeht (BVerwG, Urteil vom 06.07.1989 a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 22.02.1995 - 1 UE 1660/91 - ZBR 1995, 278, 279; ebenso Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl Art. 80 a BayBG Erl. 2; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer § 72 a BBG Rn. 4 a; Battis, 2. Aufl., § 72 a BBG Rn. 9; Becker RiA 1991, 178, 183 f.; Thiele DVBl. 1986, 753, 757 f.).
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